AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung Reisen / Events 1.1 Nach Eingang der Anmeldung (schriftlich, telefonisch oder via e-Mail) ist innerhalb von 30 Tagen, jedoch spätestens 8 Wochen vor Reise- bzw. Event-antritt, eine Anzahlung von 30% des Arrangements zu leisten. Die Restzahlung des Arrangements muss spätestens 5 Wochen vor der Abreise geleistet werden. Zahlungen von Events sind sofort fällig. (Nachfolgend erwähnter Ausdruck Reisen schliesst Events immer mit ein.)
1.2 Werden Ihnen durch Dive & Trek Connection (LA Partner GmbH), nachfolgend DTC genannt, Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbestimmungen.Bei allen DTC vermittelten Nur-Flug Arrangements wie APEX/PEX gelten die allgemeinen Vertrags- und Reise-Bedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. DTC ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen.
1.3 Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz gelten.Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.
2. Rücktrittsbedingungen / Annullierungen
2.1 Bis zum Beginn der Annullationsfristen erheben wir für die Annullationen und Änderungen (Namens-Änderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft, etc.) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.-- pro Person, jedoch maximal Fr. 200.- pro Auftrag. Nach Beginn der Annullationsfristen gelten folgende Kosten in Prozenten des gebuchten Reisearrangements bzw. Events:90 bis 60 Tage vor Reisebeginn 35% 59 bis 35 Tage vor Reisebeginn 50%34 bis 14 Tage vor Reisebeginn 75%13 bis 0 Tage vor Reisebeginn 100%2.2 Für unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit, schwerem Unfall,Todesfall in der Familie etc., wird der frühzeitige Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung empfohlen, da diese Ereignisse nicht von der Pflicht zur Bezahlung der Annullationsgebühr entbinden.2.3 Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekannt-zugeben, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so erhebt DTC lediglich die Bearbeitungsgebühr. Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen, und es dürften ihrer Teilnahme an der Reise/Event keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle einer Ersatzperson bleiben Sie DTC gegenüber jedoch neben der Ersatzperson persönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.2.4 Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen DTC den Preis für das Rei-searrangement nicht zurückerstatten.
3. Programmänderungen3.1 Für den Fall, dass das von DTC verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründennicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen mit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durch-zu-führen, behält sich DTC vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen.3.2 Kann eine vereinbarte Leistung während der Reise nicht oder nur verändert erweise erbracht werden, so sind wir um eine Ersatzlösung bemüht.
3.3 Wir gewähren eine Rückvergütung nur für eine nicht erbrachte Leistung, welche einen objektiven Minder-wert zur ursprünglichen Vereinbarung bedeutet. Wir behalten uns vor, Ihnen unvermeidbare Mehrkosten,von denen wir beim Abschluss des Reisevertrages keine Kenntnisse hatten, weiter zu belasten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Reiseteilnehmer seine Reise vorzeitig abbrechen muss.
3.4 Unvermeidbare Mehrkosten, von denen wir beim Abschluss des Reisevertrages auch unter Beachtung dererforderlichen Sorgfalt keine Kenntnis haben konnten, müssen wir Ihnen gegebenenfalls weiter belasten. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass der Reiseteilnehmer seine Reise vorzeitig abbrechen muss.
3.5 Für Programmänderungen, welche auf Verspätungen von Transportmitteln zurückzuführen sind, haften wir nicht.
3.6 Für alle für uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die DTC vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Prospekten angebotenen Leistungen zwingen, kann DTC die Reise bis spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich einer Umtriebsentschädigung für Sie von Fr. 100.-- pro gebuchte Person (Höchstbetrag Fr. 200.- pro Auftrag). Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
LA Partner GmbH
Rosenbergweg 8
6004 Luzern
info@lapartner.chTel +41 41 420 20 15
Natel +41 79 211 62 64
4. Preisanpassung4.1 Wir behalten uns vor, aus Gründen, für die wir nicht verantwortlich sind, z.B. Treibstoffzuschläge, Erhöhung von Flughafentaxen, Hafengebühren, Kurserhöhungen usw., die Preise anzupassen. Preisanpassungen werden dem Kunden bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bekanntgegeben.
4.2 Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% der Reisekosten, kann der Kunde innerhalb von 8 Tagen mit schriftlicher Kündigung kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
5. Allgemeines
5.1 Wir haften nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne unser grobes Ver-
schulden, durch unvorhersehbare Umstände, oder durch Ihr eigenes Verhalten verursacht worden sind.
5.2 Reklamationen und Ersatzbegehren müssen begründet, spätestens 10 Tage nach der vereinbarten Beendi-
gung der durch uns organisierten Reise, eingereicht werden. Ansonsten erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
6. Annullierung der Reise durch den Veranstalter
6.1 Kann die Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, wie z.B. Entziehung
oder Änderung der Tauchbewilligung durch Ägyptische Behörden, höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw., nicht stattfinden, so benachrichtigen wir Sie so bald wie möglich.
7. Pass / Visum / Impfungen
7.1 Für die Einreise nach Israel und Ägypten benötigen Schweizer Bürger einen gültigen Reisepass,
der 6 Monate nach der Ausreise noch gültig sein muss.
7.2 Für Ägypten besteht eine Visapflicht. Der Kunde ist für das Einholen des Visums selbst verantwortlich.
Die Reiseorganisation übernimmt keine Haftung für das Nichteinholen oder Nichterhalt eines Visums. Die Visa kosten sind im Arrangement-preis nicht inbegriffen.
7.3 Für allgemeine gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei der Einreise in das von Ihnen gewählte
Ferienland berücksichtigen müssen, ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse bei der Buchung, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der zur Einreise in das gewählte Ferienland benötigten Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
8. Wichtige Hinweise für Taucher/innen
8.1 Jeder Taucher muss im Besitz eines gültigen Tauchbrevets (CMAS, SSI, PADI oder NAUI) sein. Er muss vor
Antritt der Reise gesund und tauchtauglich sein. Der letzte tauchärztliche Untersuch darf nicht länger als 2 Jahre (je nach Tauchbasis eventuell 1 Jahr) zurückliegen. Die schriftliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung muss auf Verlangen vorgelegt werden können.
8.2 Der Zustand und die Vollständigkeit der persönlichen Tauchausrüstung muss vor Reisebeginn sorgfältig und fachmännisch überprüft werden.
9. Beanstandungen
9.1 Falls eine durch uns bestätigte oder aufgeführte Leistung nicht vorhanden ist oder mit erheblichen Mängeln behaftet, so sind Sie verpflichtet, beim dortigen Leistungsträger zu reklamieren und sonst nach Möglichkeit selber Abhilfe zu schaffen. Für diese erbrachten Leistungen müssen Sie eine Quittung vorweisen. Alle Reklamationen können nur schriftlich und innerhalb von 30 Tagen entgegengenommen werden.
10. Haftung
10.1 DTC entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für zu-
sätzlich entstandene Kosten. Sie sind auf insgesamt maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt. Keine Haftung können wir für Programmänderungen übernehmen infolge Flugverspätungen, Streiks, behördlichen Anordnungen, Verspätungen Dritter, höherer Gewalt und eigenem Verschulden.
10.2 An lokalen Veranstaltungen und Ausflügen die Sie selber buchen, nehmen Sie auf eigenes Risiko teil, wir
lehnen jede Haftung ab. Bitte beachten Sie, dass für die meisten sportlichen Aktivitäten, gewisse psychische und physische Anforderungen an Sie gestellt werden. Für Unfälle wird keine Haftung übernommen, ausgenommen grob-fahrlässiges Verschulden des Veranstalters.
10.3 Für Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten, Benützung von Transportunternehmen (Taxi, Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche auf die Höhe der Summen beschränkt, die sich nach den Internationalen Abkommen ergeben. Wir empfehlen daher eine Reisegepäckversicherung.
11. Verjährung
11.1 Schadenersatzforderungen gegen DTC gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die
Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.
12. Gerichtsstand
12.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Dive & Trek Connection Tauchschuleluzern.ch Schweiz
Januar 2025