AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung Reisen / Events 1.1  Nach  Eingang  der  Anmeldung  (schriftlich,  telefonisch  oder  via  e-Mail)  ist  innerhalb  von  30  Tagen,  jedoch spätestens 8 Wochen vor Reise- bzw. Event-antritt, eine Anzahlung von 30% des Arrangements zu leisten. Die Restzahlung  des  Arrangements  muss  spätestens  5  Wochen  vor  der  Abreise  geleistet  werden.  Zahlungen  von Events sind sofort fällig. (Nachfolgend erwähnter Ausdruck Reisen schliesst Events immer mit ein.)
1.2 Werden Ihnen durch Dive & Trek Connection (LA Partner GmbH), nachfolgend DTC genannt, Reisearrangements  von  anderen  Reiseveranstaltern  vermittelt,  so  gelten  deren  eigene  Reise-  und  Vertragsbestimmungen.Bei allen DTC vermittelten Nur-Flug Arrangements wie APEX/PEX gelten die allgemeinen Vertrags- und Reise-Bedingungen  der  zuständigen  Fluggesellschaften.  DTC  ist  in  diesen  Fällen  nicht  Vertragspartei,  und  Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen.
1.3  Wir  weisen  Sie  darauf  hin,  dass  unsere  Leistungen  in  der  Regel  erst  ab  Flughafen  in  der  Schweiz  gelten.Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

2. Rücktrittsbedingungen / Annullierungen
2.1  Bis  zum  Beginn  der  Annullationsfristen  erheben  wir  für  die  Annullationen  und  Änderungen  (Namens-Änderungen,  Änderungen  des  Reisedatums,  Umbuchung  der  Unterkunft,  etc.)  eine  Bearbeitungsgebühr  von Fr.  100.--  pro  Person,  jedoch  maximal  Fr.  200.-  pro  Auftrag.  Nach  Beginn  der  Annullationsfristen  gelten folgende Kosten in Prozenten des gebuchten Reisearrangements bzw. Events:90 bis 60 Tage vor Reisebeginn 35% 59 bis 35 Tage vor Reisebeginn 50%34 bis 14 Tage vor Reisebeginn 75%13 bis 0 Tage vor Reisebeginn 100%2.2 Für unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit, schwerem Unfall,Todesfall in der Familie etc., wird der frühzeitige Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung empfohlen, da diese Ereignisse nicht von der Pflicht zur Bezahlung der Annullationsgebühr entbinden.2.3 Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekannt-zugeben,  die  bereit  ist,  die  Reise  unter  den  gleichen  Bedingungen  an  Ihrer  Stelle  mitzumachen  und  das  von Ihnen  gebuchte  Reisearrangement  zu  übernehmen,  so  erhebt  DTC  lediglich  die  Bearbeitungsgebühr.  Die  Ersatzperson  muss  den  besonderen  Reiseerfordernissen  genügen,  und  es  dürften  ihrer  Teilnahme  an  der Reise/Event  keine  gesetzlichen  Vorschriften  oder  behördliche  Anordnungen  entgegenstehen.  Im  Falle  einer Ersatzperson bleiben Sie DTC gegenüber jedoch neben der Ersatzperson persönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.2.4 Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen DTC den Preis für das Rei-searrangement nicht zurückerstatten.
3. Programmänderungen3.1 Für den Fall, dass das von DTC verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründennicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen mit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durch-zu-führen,  behält  sich  DTC  vor,  den  Transport  mit  einem  anderen  Flugtransportunternehmen,  anderen  Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen.3.2  Kann  eine  vereinbarte  Leistung  während  der  Reise  nicht  oder  nur  verändert erweise  erbracht  werden,  so sind wir um eine Ersatzlösung bemüht.
3.3  Wir  gewähren  eine  Rückvergütung  nur  für  eine  nicht  erbrachte  Leistung,  welche  einen  objektiven  Minder-wert zur ursprünglichen Vereinbarung bedeutet. Wir behalten uns vor, Ihnen unvermeidbare Mehrkosten,von denen wir beim Abschluss des Reisevertrages keine Kenntnisse hatten, weiter zu belasten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Reiseteilnehmer seine Reise vorzeitig abbrechen muss.
3.4 Unvermeidbare Mehrkosten, von denen wir beim Abschluss des Reisevertrages auch unter Beachtung dererforderlichen  Sorgfalt  keine  Kenntnis  haben  konnten,  müssen  wir  Ihnen  gegebenenfalls  weiter  belasten. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass der Reiseteilnehmer seine Reise vorzeitig abbrechen muss.
3.5  Für  Programmänderungen,  welche  auf  Verspätungen  von  Transportmitteln  zurückzuführen  sind,  haften wir nicht.
3.6  Für  alle  für  uns  offerierten  Reisen  gilt  eine  Mindestteilnehmerzahl,  die  unterschiedlich  sein  kann.  Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die DTC vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Prospekten angebotenen Leistungen zwingen, kann DTC die Reise bis spätestens  30  Tage  vor  dem  festgelegten  Reisebeginn  absagen.  In  diesem  Fall  bemühen  wir  uns,  Ihnen  ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits  geleisteten  Zahlungen,  zuzüglich  einer  Umtriebsentschädigung  für  Sie  von  Fr.  100.--  pro  gebuchte Person (Höchstbetrag Fr. 200.- pro Auftrag). Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

LA Partner GmbH
Rosenbergweg 8
6004 Luzern
info@lapartner.ch
Tel +41 41 420 20 15
Natel +41 79 211 62 64

4. Preisanpassung
4.1  Wir  behalten  uns  vor,  aus  Gründen,  für  die  wir  nicht  verantwortlich  sind,  z.B.  Treibstoffzuschläge,  Erhöhung  von  Flughafentaxen,  Hafengebühren,  Kurserhöhungen  usw.,  die  Preise  anzupassen.  Preisanpassungen werden dem Kunden bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bekanntgegeben.

4.2  Bei  Preiserhöhungen  von  mehr  als  10%  der  Reisekosten,  kann  der  Kunde  innerhalb  von  8  Tagen  mit schriftlicher Kündigung kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

5. Allgemeines
5.1 Wir haften nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne unser grobes Ver-
schulden, durch unvorhersehbare Umstände, oder durch Ihr eigenes Verhalten verursacht worden sind.
5.2 Reklamationen und Ersatzbegehren müssen begründet, spätestens 10 Tage nach der vereinbarten Beendi-
gung  der  durch  uns  organisierten  Reise,  eingereicht  werden.  Ansonsten  erlischt  jeglicher  Schadenersatzanspruch.

6. Annullierung der Reise durch den Veranstalter
6.1 Kann die Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, wie z.B. Entziehung
oder  Änderung  der  Tauchbewilligung  durch  Ägyptische  Behörden,  höhere  Gewalt,  kriegerische  Ereignisse, Unruhen, Streiks usw., nicht stattfinden, so benachrichtigen wir Sie so bald wie möglich.

7. Pass / Visum / Impfungen
7.1 Für die Einreise nach Israel und Ägypten benötigen Schweizer Bürger einen gültigen Reisepass,
der 6 Monate nach der Ausreise noch gültig sein muss.
7.2  Für  Ägypten  besteht  eine  Visapflicht.  Der  Kunde  ist  für  das  Einholen  des  Visums  selbst  verantwortlich.
Die  Reiseorganisation  übernimmt  keine  Haftung  für  das  Nichteinholen  oder  Nichterhalt  eines  Visums.  Die Visa kosten sind im Arrangement-preis nicht inbegriffen.
7.3 Für allgemeine gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei der Einreise in das von Ihnen gewählte
Ferienland  berücksichtigen  müssen,  ist  jeder  Teilnehmer  selber  verantwortlich.  Erkundigen  Sie  sich  in  Ihrem eigenen Interesse bei der Buchung, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen  kurzfristig  ändern  können.  Sie  sind  für  die  Einhaltung  der  Pass-,  Visa-  und  Impfvorschriften  und  für  die Mitführung  der  zur  Einreise  in  das  gewählte  Ferienland  benötigten  Dokumente  selbst  verantwortlich.  Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.

8. Wichtige Hinweise für Taucher/innen
8.1 Jeder Taucher muss im Besitz eines gültigen Tauchbrevets (CMAS, SSI, PADI oder NAUI) sein. Er muss vor
Antritt  der  Reise  gesund  und  tauchtauglich  sein.  Der  letzte  tauchärztliche  Untersuch  darf  nicht  länger  als  2 Jahre  (je  nach  Tauchbasis  eventuell  1  Jahr)  zurückliegen.  Die  schriftliche  Tauchtauglichkeitsbescheinigung muss auf Verlangen vorgelegt werden können.
8.2  Der  Zustand  und  die  Vollständigkeit  der  persönlichen  Tauchausrüstung  muss  vor  Reisebeginn  sorgfältig und fachmännisch überprüft werden.

9. Beanstandungen
9.1 Falls eine durch uns bestätigte oder aufgeführte Leistung nicht vorhanden ist oder mit erheblichen Mängeln behaftet, so sind Sie verpflichtet, beim dortigen Leistungsträger zu reklamieren und sonst nach Möglichkeit  selber  Abhilfe  zu  schaffen.  Für  diese  erbrachten  Leistungen  müssen  Sie  eine  Quittung  vorweisen.  Alle Reklamationen können nur schriftlich und innerhalb von 30 Tagen entgegengenommen werden.

10. Haftung
10.1 DTC entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für zu-
sätzlich  entstandene  Kosten.  Sie  sind  auf  insgesamt  maximal  den  zweifachen  Reisepreis  beschränkt.  Keine Haftung können wir für Programmänderungen übernehmen infolge Flugverspätungen, Streiks, behördlichen Anordnungen, Verspätungen Dritter, höherer Gewalt und eigenem Verschulden.

10.2 An lokalen Veranstaltungen und Ausflügen die Sie selber buchen, nehmen Sie auf eigenes Risiko teil, wir
lehnen  jede  Haftung  ab.  Bitte  beachten  Sie,  dass  für  die  meisten  sportlichen  Aktivitäten,  gewisse  psychische und  physische  Anforderungen  an  Sie  gestellt  werden.  Für  Unfälle  wird  keine  Haftung  übernommen,  ausgenommen grob-fahrlässiges Verschulden des Veranstalters.

10.3  Für  Schäden  oder  Verlusten,  welche  Sie  im  Zusammenhang  mit  Flugtransporten,  Benützung  von  Transportunternehmen (Taxi, Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche auf die Höhe der Summen  beschränkt,  die  sich  nach  den  Internationalen  Abkommen  ergeben.  Wir  empfehlen  daher  eine  Reisegepäckversicherung.

11. Verjährung
11.1 Schadenersatzforderungen gegen DTC gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die
Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.

12. Gerichtsstand
12.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Dive & Trek Connection Tauchschuleluzern.ch Schweiz

Januar 2025